EWärmeG BW 2015: Nutzungspflicht von 10 auf 15 Prozent angehoben
Wer ab 1. Juli 2015 in Baden-Württemberg seine Heizungsanlage erneuert, muss 15 Prozent des Heizwärmebedarfs durch erneuerbaren Energiequellen decken, oder die Energieeffizienz seines Bestandsgebäudes mit anerkannten Ersatzmaßnahmen steigern.
Quelle: EneV-Online.de
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